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Welche Publizitätsvorschriften muss ich befolgen?

Die Förderquoten sind erheblich – dementsprechend muss LEADER sichtbar sein!

Die förderwerbenden Personen müssen darauf hinweisen, dass EU, Bund und Land OÖ die Verwirklichung ihres Projektes aus dem LEADER-Programm unterstützen.

Die LEADER-Förderlogoleiste kann beim Büro der TRAUNSTEINREGION angefordert werden.

Es gibt genaue Publizitätsvorschriften, deren Einhaltung besonders wichtig ist.

LEADER 2023 - 2027

LEADER-Förderabwicklung ist transparent – regionsbezogen - digital

  • TRAUNSTEINREGION eröffnet Förderaufrufe auf eAMA-Plattform
  • Fördermittel für diese Periode: EURO 2,1 MIO
  • Projekteinreichungen digital auf eAMA-Förderplattform
  • Budgetverwaltung und Festlegung der Förderquote obliegen der Region Inhaltliche Projektbewertung durch das Projektauswahlgremium
  • Genehmigung durch LEADER-verantwortliche Leitstelle (LVL) in OÖ
  • Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als inhaltliche Grundlage für alle Vorhaben
  • Kleinprojekte bis EURO 5.000: regionaler Kleinprojektefonds der TRAUNSTEINREGION