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Welche Publizitätsvorschriften muss ich befolgen?

Grundsätzlich gilt – überall wo LEADER „drin“ ist – gehört LEADER „drauf“!
FörderwerberInnen müssen darauf hinweisen, dass die EU die Verwirklichung ihres Projektes durch die Fördermittel aus dem LEADER-Programm unterstützt.  

Das heißt, jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt (Schriftstücke, Präsentationsvorlagen, Prospekte, Plakate, Aufkleber, Hinweisschilder, Websites, Social-Media etc.) muss mit der LEADER-Förderlogoleiste versehen sein.

LEADER 2020 - NEU!

LEADER 2020 ist transparenter – regionszentrierter - anspruchsvoller

  • Förderbudget aliquot an Regionen zugeteilt
  • Fördermittel für TRAUNSTEINREGION: EUR 2,4 Mio.
  • Budgetverwaltung und Festlegung der Förderquote obliegen der Region
  • Inhaltliche Projektentscheidung trifft das Projektauswahlgremium
  • NEU: Kleinprojekte bis EUR 5.700: vereinfachte Projektabwicklung
  • Eine LEADER-verantwortliche Landesstelle (LVL) in OÖ
  • Lokale Entwicklungsstrategie als inhaltliche Grundlage für alle Vorhaben