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Wer kann Förderung beantragen?

In der Regel wird die Förderung durch den/die Projekt-Verantwortlichen (FörderwerberIn) beantragt.
Dies können sein:

  • Natürliche Personen (Kooperationen, Vereine, Netzwerke etc.)
  • Gemeinden
  • Lokale Aktionsgruppe(n)
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt)
  • Juristische Personen (sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt)
  • Sonstige Zusammenschlüsse (auch hier ist die Beteiligung von Gebietskörperschaften mit max. 25% begrenzt)

LEADER 2020 - NEU!

LEADER 2020 ist transparenter – regionszentrierter - anspruchsvoller

  • Förderbudget aliquot an Regionen zugeteilt
  • Fördermittel für TRAUNSTEINREGION: EUR 2,4 Mio.
  • Budgetverwaltung und Festlegung der Förderquote obliegen der Region
  • Inhaltliche Projektentscheidung trifft das Projektauswahlgremium
  • NEU: Kleinprojekte bis EUR 5.700: vereinfachte Projektabwicklung
  • Eine LEADER-verantwortliche Landesstelle (LVL) in OÖ
  • Lokale Entwicklungsstrategie als inhaltliche Grundlage für alle Vorhaben